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AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER FEIFAR BEFESTIGUNGSTECHNIK GMBH 

1. Allgemeine Gültigkeit 

Die nachstehenden Bedingungen gelten als Grundlage für alle Geschäfte unter Ausschluss anderer, von uns nicht ausdrücklich schriftlich genehmigter Bedingungen und Vereinbarungen, auch wenn der nachstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen späteren Geschäft besonders angeführt ist. Einkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir stets nur insoweit an, als sie von unseren Vertragsbedingungen nicht abweichen, auch für den Fall, dass die ersteren die gegenteilige Bestimmung enthalten. Etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

  

2. Angebot und Vertragsschluss 

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote an unsere Kunden erfolgen ausschließlich auf Grund unserer allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und basieren ausschließlich auf der vom Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen und den dort von uns ggf. ausgewiesenen Abweichungen. Eine Prüfung sämtlicher in den Zeichnungen des Kunden als mitgeltend zitierten Normen hinsichtlich einer tatsächlichen vollumfänglichen Übereinstimmung und/oder Kompatibilität mit den sonstigen zeichnungsspezifisch maßlichen und/oder funktionellen Parametern wird nicht vorgenommen und insoweit lediglich angenommen. Sollte sich diese Annahme als faktisch unzutreffend erweisen, ist jeglicher Ersatz daraus etwaig resultierenden Schaden des Kunden ausgeschlossen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich. Telefonische oder mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns. Wir behalten uns vor, dem Käufer angebotene Ware während der Gültigkeitsdauer unseres Angebotes an Dritte zu verkaufen (Zwischenverkauf). Falls Angaben in von uns erstellten schriftlichen Auftragsbestätigungen von unseren Katalog-, Prospekt- oder sonstigen Angaben abweichen, sind jene der Auftragsbestätigung verbindlich. 

  

3. Preise 

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und per 1000 Stk. bzw. per 1 Stk. für Maschinen, Werkzeuge und Ersatzteile. Unsere Preise basieren auf den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen und können im Falle erheblicher Veränderungen bestimmter Kostenbestandteile wie Rohmaterial, Energie-Kosten usw. angepasst werden. Der Mindestwert der Bestellungen oder Einzelabrufe beträgt 50 Euro. Für Bestellungen oder Abrufe unter den o.g. Werten sind wir berechtigt, einen Mindermengenzuschlag in Höhe von jeweils 5 Euro zu erheben. 

  

4. Lieferfristen 

Alle Lieferfristen und -termine stehen im Hinblick auf etwaige Ansprüche des Kunden aus Lieferverzug unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Produktionsstörungen und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit erforderlichen Vormaterialien. Weiters sind alle Lieferfristen unter ausdrücklichem Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt wie Streiks, Aussperrung, Brand, Naturereignisse und anderen unvorhergesehenen Betriebsstörungen, Rohstoff- und Energiemangel festgelegt. Die durch oben erwähnte Begebenheiten entstehenden Lieferverzögerungen entbinden uns von der Einhaltung der bestätigten Lieferfrist. Sie berechtigt den Auftraggeber aber nicht, von dem uns erteilten Auftrag zurückzutreten oder die Annahme der Sendung zu verweigern. Für alle diese Fälle anerkennen wir weder Verzugsstrafe noch Schadenersatzansprüche gleich welcher Form. Im Falle einer Abnahmeverzögerung der auf einen festgelegten Termin bereits gestellten Lieferung haftet der Besteller für allfällige Lagerkosten oder Standgelder. Die Lieferung wird in diesen Fällen fakturiert und ist gemäß den vereinbarten Konditionen zahlbar. 

  

5. Abrufbestellungen 

Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Vertragsfrist abzunehmen, ohne dass es unsererseits einer Abnahmeaufforderung oder einer Inverzugsetzung bedarf. Ist diese Frist abgelaufen, so sind wir jeder Zeit berechtigt, nach unserer Wahl entweder die Ware in Rechnung zu stellen oder den Auftrag zu streichen. 

  

6. Lieferungsverhinderung 

Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitsausstände, Aussperrungen usw. bei uns oder unseren Zulieferanten, ebenso alle sonstigen Ursachen oder Ereignisse, die Zufuhr, Erzeugung oder Versand verhindern, entbinden uns während ihrer ganzen Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegangener Lieferungsverpflichtungen und berechtigen uns, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass der Käufer in diesen Fällen berechtigt ist, vom Vertrage zurückzutreten. 

  

7. Versand 

Sendungen erfolgen grundsätzlich ab Lager Gleisdorf-Albersdorf. Lieferungen ab 250 Euro Rechnungswert erfolgen verpackungsfrei (ausgenommen Spezialverpackung) sowie frachtfrei Empfangsstation durch unsere Spediteure. Express und Eilzustellungen erfolgen unfrei. 

 
8. Gewährleistung 

Ohne besondere Vereinbarung liefern wir Materialien in handelsüblicher Qualität und Beschaffenheit mit gesetzlicher Gewährleistung. Garantieleistungen fallen weg bei eigenen Reparatur-Versuchen und bei unsachgemäßer Lagerung bzw. bei unzweckmäßiger Verwendung der gelieferten Ware sind Ansprüche, welcher Art auch immer, ausgeschlossen. Branchenüblich ist bei Verbindungselementen und Masseteilen eine Über- bzw. Unterlieferung von +/- 10%. Abweichungen von der Bestellmenge bitten wir bei Ihrem Anschlussauftrag zu berücksichtigen. 

 
9. Rücklieferung 

Die Rücklieferung falsch bestellter oder nicht mehr benötigter Ware wird nur dann von uns entgegengenommen und gutgeschrieben, wenn wir im Vorhinein schriftlich unsere ausdrückliche Bereitschaft zur Rücknahme erklären und eine Kopie dieser Rücknahmebestätigung in den Begleitpapieren der Sendung enthalten ist. Andernfalls wird die Ware zu Lasten des Absenders retourniert. Versandkosten sind hierbei vom Kunden zu tragen! Als Bearbeitungsgebühr werden bis zu einem Nettowarenwert von Euro 250,00 netto 10 % und ab Euro 250,00 netto 5 % in Abzug gebracht. 

  

10. Beratung 

Technische Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unserer Produkte sowie alle hiermit in Zusammenhang stehenden sonstigen Aussagen durch uns oder für uns Handelnde erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 

  

11. Zahlungsbedingungen 

Wir behalten uns vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen. Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tagen ab Fakturendatum mit 2% Skonto oder innerhalb eines Monats ohne jeden Abzug fällig. Der Kunde hat ohne unsere schriftliche Einwilligung kein Recht Gegenforderungen aufzurechnen. 

 
12. Eigentumsvorbehalt 

Der Käufer erwirbt am vertragsgegenständlichen Liefergegenstand grundsätzlich erst Eigentum mit vollständiger Bezahlung aller aus diesem Vertrag sowie aus unserer Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen (Eigentumsvorbehalt). Bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als Sicherheit für unsere Saldo-Forderung. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen eines gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern. Für diesen Fall tritt er schon jetzt die ihm hieraus erwachsenden Ansprüche gegen Dritte in Höhe unserer Forderungen vorrangig und einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Der Käufer beauftragt und bevollmächtigt uns schon jetzt gegebenenfalls auch die Rechte aus dem ABGB gegenüber seinem Vertragspartner in seinem oder in unserem Namen jedoch für seine Rechnung geltend zu machen und tritt uns zu diesem Zweck die ihm zustehenden Ausübungsrechte aus dem ABGB gegen den Vertragspartner ab, ebenso wie die hieraus erwachsenden neuen Rechte. Wir nehmen die vorstehenden Abtretungen hiermit an, sind jedoch in stets freiwiderruflicher Weise mit der Einziehung und Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche durch den Käufer einverstanden. Legen wir die Abtretung offen, so hat der Käufer uns alle zur Durchsetzung unserer Ansprüche erforderlichen Informationen und Unterlagen, letztere mindestens in Kopie, unverzüglich und auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind ausgeschlossen; von einer Pfändung unserer Vorbehaltsware oder sonstigen Beeinträchtigungen derselben durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. 

  

13. Besondere Bestimmungen 

Änderungen irgendeiner der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie Vereinbarungen, die unseren Bedingungen widersprechen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. 

 
14. Vertragssprache 

Einzig relevante Sprache bei der Geschäftsabwicklung ist deutsch. Dies schließt alle Dokumente und Beschreibungen mit ein. 

  

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort 

Es findet österreichisches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Gleisdorf-Albersdorf, Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz. 

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